Die richtige Größe eines Postkasten

Obwohl Briefkästen in vielen verschieden Formen angeboten werden, gibt es eine Normgröße, die ein Postkasten nicht unterschreiten darf. Durch diese Minimalgröße ist gewährleistet, dass die übliche Post (Briefumschlag im Format C4; 229 x 324 Zentimeter) ohne zu knicken durch den Briefschlitz gesteckt werden kann und auch in der Mailbox nicht beschädigt wird. Bei Längseinwurf muss der Schlitz der Briefkästen 23 bis 28 Zentimeter betragen, bei Quereinwurf 32 bis 40. Das Fach der Briefkästen selber muss ebenfalls die Größe des C4-Umschlags aufnehmen können und auch die Entnahmeklappe der Postkästen muss so groß sein, dass der C4 Brief nicht geknickt wird.

Andere Anforderungen an den Briefkasten nach EN Norm
Die deutsche DIN Norm wurde kürzlich durch die europäische Norm ersetzt, die sich nicht nur mit der Größe der Briefkästen, sondern auch mit der Sicherheit vor Einbruch und Wetterverhältnissen befasst. Ebenfalls ist in der Norm vorgeschrieben, dass ein Briefkasten an Schlitz und Öffnungsfach keine scharfen Kanten aufweisen darf. Die EN Norm sagt weiterhin, dass Briefkästen so angebracht sein müssen, dass sie von außen für die Postboten zugänglich sind. Der Briefkasten muss also vor oder außen an dem Haus befestigt sein. Einwurfschlitze in den Wänden sind ebenfalls erlaubt. Beträgt bei Einfamilienhäusern der Weg von dem Gartentor bis zur Haustür mehr als acht Meter, so ist es laut der Vorschrift sogar Pflicht, den Briefkasten am Tor anzubringen. Dennoch sind viele Briefkastenanlagen in den Treppenhäusern aufgestellt. Denn hier sind sie vor unerlaubtem Zugriff und Randalierern gesichert. Allerdings müssen die Postboten dann entweder bei den Bewohnern klingeln oder einen eigenen Schlüssel für die Haustür haben, wenn sie Post in den Briefkasten werfen möchten.

Selbst für die Höhe, auf der ein Briefkasten angebracht werden soll, gibt es eine Vorschrift in der EN Norm: Die Mitte des Briefkasten Schlitzes muss zwischen 40 und 180 Zentimeter über dem Boden angebracht sein. Briefkästen für Mietwohnungen dürfen darüber hinaus keine durchsichtigen Seiten oder Sichtfenster aufweisen, damit die Nachbarn keinen Einblick auf Absender der Briefe erhaschen können.
Entspricht der Postkasten oder die Briefkastenanlage nicht dieser Norm, so dürfen die Bewohner eine Mietminderung einfordern.

Je größer desto mehr Post
Natürlich gilt die EN Norm für die Briefkasten Größe nur als Minimalwert. Ein Briefkasten darf auch wesentlich mehr Volumen haben. Wer häufig umfangreiche Bewerbungen an potentielle Arbeitgeber schickt, der wird nicht selten erleben, wie die Briefe völlig zerknickt wieder zurückkommen. Bewerbungen, die allen Kaffeeflecken und Eselsohren beim Durchblättern entkommen sind und auch den Transport mit der Post gut überstanden haben, werden spätestens dann unbrauchbar, wenn der Briefträger versucht, sie mit der anderen Post zusammen in den Briefkasten zu quetschen. Hier empfiehlt sich ein Postkasten mit besonders großem Einwurf-Schlitz, in den viele Briefe gestapelt werden können. Gleiches gilt, wenn man häufiger für einige Tage auf Reisen ist. Denn in große Briefkästen passt auch die Post mehrerer Tage. Für Zeitungsleser ist ein Briefkasten mit Zeitungsrolle sinnvoll.

Mieter müssen im Normalfall auf den ihnen zugeteilten Briefkasten zurückgreifen. Sie können dann nicht über die Größe der Postkästen mitentscheiden, solange die Normgröße eingehalten wurde. Allerdings lassen viele Vermieter auch mit sich reden und haben keine Einwände gegen einen eigens vom Mieter angebrachten Briefkasten, wenn dieser nicht das Erscheinungsbild stört oder Durchgänge blockiert..

 

Diese Seite Bookmarken bei
bookmarken bei Mr. Wongbookmarken bei Yiggbookmarken bei Yahoobookmarken bei Googlebookmarken bei Favitbookmarken bei Favoritenbookmarken bei Diggbookmarken bei Newsiderbookmarken bei Shop-Bookmarksbookmarken bei Seoiggbookmarken bei SumaXL.debookmarken bei Technoratibookmarken bei Slashdotbookmarken bei Del.icio.usbookmarken bei Oneviewbookmarken bei Newskick