Die richtige Größe eines Postkasten
Obwohl Briefkästen in vielen
verschieden Formen angeboten werden, gibt es eine Normgröße, die ein
Postkasten nicht unterschreiten darf. Durch diese Minimalgröße ist
gewährleistet, dass die übliche Post (Briefumschlag im Format C4;
229 x 324 Zentimeter) ohne zu knicken durch den Briefschlitz
gesteckt werden kann und auch in der Mailbox nicht beschädigt wird.
Bei Längseinwurf muss der Schlitz der Briefkästen 23 bis 28
Zentimeter betragen, bei Quereinwurf 32 bis 40. Das Fach der
Briefkästen selber muss ebenfalls die Größe des C4-Umschlags
aufnehmen können und auch die Entnahmeklappe der Postkästen muss so
groß sein, dass der C4 Brief nicht geknickt wird.
Andere Anforderungen an den Briefkasten nach EN Norm
Die deutsche DIN Norm wurde kürzlich durch die europäische Norm
ersetzt, die sich nicht nur mit der Größe der Briefkästen, sondern
auch mit der Sicherheit vor Einbruch und Wetterverhältnissen
befasst. Ebenfalls ist in der Norm vorgeschrieben, dass ein
Briefkasten an Schlitz und Öffnungsfach keine scharfen Kanten
aufweisen darf. Die EN Norm sagt weiterhin, dass Briefkästen so
angebracht sein müssen, dass sie von außen für die Postboten
zugänglich sind. Der Briefkasten muss also vor oder außen an dem
Haus befestigt sein. Einwurfschlitze in den Wänden sind ebenfalls
erlaubt. Beträgt bei Einfamilienhäusern der Weg von dem Gartentor
bis zur Haustür mehr als acht Meter, so ist es laut der Vorschrift
sogar Pflicht, den Briefkasten am Tor anzubringen. Dennoch sind
viele Briefkastenanlagen in den Treppenhäusern aufgestellt. Denn
hier sind sie vor unerlaubtem Zugriff und Randalierern gesichert.
Allerdings müssen die Postboten dann entweder bei den Bewohnern
klingeln oder einen eigenen Schlüssel für die Haustür haben, wenn
sie Post in den Briefkasten werfen möchten.
Selbst für die Höhe, auf der ein Briefkasten angebracht werden soll,
gibt es eine Vorschrift in der EN Norm: Die Mitte des Briefkasten
Schlitzes muss zwischen 40 und 180 Zentimeter über dem Boden
angebracht sein. Briefkästen für Mietwohnungen dürfen darüber hinaus
keine durchsichtigen Seiten oder Sichtfenster aufweisen, damit die
Nachbarn keinen Einblick auf Absender der Briefe erhaschen können.
Entspricht der Postkasten oder die Briefkastenanlage nicht dieser
Norm, so dürfen die Bewohner eine Mietminderung einfordern.
Je größer desto mehr Post
Natürlich gilt die EN Norm für die Briefkasten Größe nur als
Minimalwert. Ein Briefkasten darf auch wesentlich mehr Volumen
haben. Wer häufig umfangreiche Bewerbungen an potentielle
Arbeitgeber schickt, der wird nicht selten erleben, wie die Briefe
völlig zerknickt wieder zurückkommen. Bewerbungen, die allen
Kaffeeflecken und Eselsohren beim Durchblättern entkommen sind und
auch den Transport mit der Post gut überstanden haben, werden
spätestens dann unbrauchbar, wenn der Briefträger versucht, sie mit
der anderen Post zusammen in den Briefkasten zu quetschen. Hier
empfiehlt sich ein Postkasten mit besonders großem Einwurf-Schlitz,
in den viele Briefe gestapelt werden können. Gleiches gilt, wenn man
häufiger für einige Tage auf Reisen ist. Denn in große Briefkästen
passt auch die Post mehrerer Tage. Für Zeitungsleser ist ein
Briefkasten mit Zeitungsrolle sinnvoll.
Mieter müssen im Normalfall auf den ihnen zugeteilten Briefkasten
zurückgreifen. Sie können dann nicht über die Größe der Postkästen
mitentscheiden, solange die Normgröße eingehalten wurde. Allerdings
lassen viele Vermieter auch mit sich reden und haben keine Einwände
gegen einen eigens vom Mieter angebrachten Briefkasten, wenn dieser
nicht das Erscheinungsbild stört oder Durchgänge blockiert..